Nach Überprüfung der bestehenden Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhren von bestimmten Stahlerzeugnissen wurden die Anpassungen in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/894 veröffentlicht. Dabei wurden unter anderem auch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie beurteilt und in der Festlegung der neuen Kontingente berücksichtigt. Nach Erschöpfung der festgelegten Kontingente ist ein Zollsatz von 25 % auf die betroffenen Importe anzuwenden.