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Gleichzeitige Anwendung von Kontingenten mit Wertzöllen und Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen auf Einfuhren von Stahlerzeugnissen

Als Schutzmaßnahme wurden mit der Verordnung (EU) 2019/159 auf bestimmte Stahlerzeugnisse befristete Zollkontingente eingeführt. Nach Ausschöpfung der Kontingente wird ein zusätzlicher Zoll von 25 % eingehoben. Gleichzeitig unterliegen einige dieser Waren auch Antidumping- und/oder Ausgleichsmaßnahmen, was nach Ausschöpfung des Kontingentes zu einer doppelten Belastung führt. Nach Prüfung durch die Europäische Kommission wurde mit der Verordnung 2019/1382 festgestellt, dass dieses erhöhte Schutzniveau weder beabsichtigt noch gewünscht war. Daher wurde mit der Verordnung festgelegt, dass während der Geltungsdauer der Kontingente nur der höhere Zollsatz erhoben wird.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link.

VO (EU) 2019/1382

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