DE | EN

Auskunftsbogen zum Ermächtigten Ausführer –Frist zur Übermittlung bis zum 31.03.2020 verlängert

Das Finanzministerium verlängert die Frist zur Übermittlung des Auskunftsbogens zum Ermächtigten Ausführer bis zum 31.03.2020. 

BMF Newsletter

Newsletter