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Ursprungsnachweise für die Türkei

Am 24. Mai 2019 wurde die Handhabung von Ursprungsnachweisen im EU-Türkei Warenverkehr neu geregelt.

Für sogenannte „Risikowaren“ wird zusätzlich zur Warenverkehrsbescheinigung A.TR ein Ursprungsnachweis gefordert. Bei den Risikowaren handelt es sich grundsätzlich um solche Waren, für die in der Türkei Zusatzzölle, Ausgleichszölle oder Anti-Dumping-Zölle bestehen. Eine Abfrage, ob es sich um eine Risikoware handelt ist über das elektronische Zollsystem der Türkei (BILGE-System) möglich, auf das z.B. türkische Zollagenten Zugriff haben.

Mögliche Ursprungsnachweise sind:

  • Ursprungszeugnis für Drittlandswaren und nicht präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren
  • Lieferantenerklärung für präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren

Die seit 2017 bekannte „exporter‘s declaration“ wurde komplett abgeschafft.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link:

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/neues-zum-tuerkischen-zollrecht-2019.html

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