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Verbindliche Zolltarifauskünfte – Änderung der Antragstellung

Ab Oktober 2019 sind Anträge auf verbindliche Zolltarifauskünfte nur mehr in elektronischer Form zu stellen. Für die Antragstellung sind eine Registrierung im EU Unternehmer Portal (EU-Trader Portal) sowie eine EORI-Nummer erforderlich. Für österreichische Anwender ist zusätzlich eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich, da bei Anmeldung im EU Unternehmer Portal eine Authentifizierung und Autorisierung über das USP erfolgt. In der Übergangszeit vom 04. bis zum 30. September 2019 könne keine Anträge für verbindliche Zolltarifauskünfte gestellt werden. 

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der WKO unter folgendem Link sowie auf der Übersichtsseite der Europäischen Kommission.  

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