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Verpackungsmaterial aus Holz

Aufgrund neuester Risikoanalysen wurden für Verpackungsmaterial aus Holz bei bestimmten Waren zusätzliche Kontrollen angeordnet. Betroffen sind Waren der KN-Codes 2514, 2515, 2516, 4401, 4415, 6801, 6802, 6803, 6907 und 7606 aus China, Belarus und Indien, wenn Verpackungsholz in der Sendung enthalten ist. Alle Sendungen, die diese Kriterien erfüllen müssen im Voraus bei der zuständigen Grenzkontrollstelle angemeldet werden. Die Grenzkontrollstelle entscheidet über mögliche Kontrollen. Erst nach Freigabe dürfen die Waren in die Europäische Union verbracht werden.

Die Verordnung tritt mit 01.März 2021 in Kraft. 

VO (EU) 2021/127

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